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Betriebliche Altersversorgung:
Notwendige Ergänzung der gesetzlichen Renteversicherung
Um den gewohnten Lebensstandard auch im Alter sicher zustellen, sollte die Versorgung mindestens 75% des letzten Bruttoeinkommens betragen. Dieses Ziel kann mit Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung allein nicht erreicht werden. Denn nach 40 Jahren Beitragszahlung beträgt die gesetzliche Altersrente nur ca. 45% des letzten Bruttoeinkommens. Nicht zuletzt hat dies auch die Bundesregierung durch die Riester-Rente bestätigt.
Geben Sie Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, diese Lücke zu schliessen. Eine intelligente Lösung dafür ist die betriebliche Altersversorgung. Sie wirkt sich für das Unternehmen auf lange Sicht positiv aus. Das Zusammengehörigkeitsgefühl und die Motivation der Mitarbeiter wachsen. Damit schaffen Sie die entscheidende Voraussetzung für das Engagement des einzelnen für »seinen« Betrieb und senken die Fluktuationskosten.
Durch die “Mitnahmefähigkeit” der neu geschlossenen Verträge ist auch Gewährleistet, dass der Arbeitnehmer bei seinem folgenden Arbeitgeber diese Form der Altersvorsorge weiter führen kann.
Nähere Details zu den Varianten der betrieblichen Altersvorsorge finden Sie auf unseren Seiten:







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