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Central Krankenversicherung
nach Tarif KEH 750 mit 800 EUR SB oder KEH 250 mit 275 EUR SB

Der Tarif KEH enthält für bestimmte Leistungen im ambulanten Bereich das sog. Primärarztprinzip. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte den unten angegebenen Druckstücken.
Erstattet werden:
Ambulant
100 % bei Einhaltung des Primärarztprinzips bzw. 80 % bei Nichteinhaltung des Primärarztprinzips der Aufwendungen für ärztliche Leistungen (keine Leistungen bei Psychotherapie und Heilpraktiker), Arznei-, Verband- und Hilfsmittel (gemäß Hilfsmittelkatalog, summenmäßige Begrenzung für Sehhilfen), Transport und Unterbringung bei amb. Operationen summenmäßige Begrenzung); 100 % der Aufwendungen für Hebammenleistungen; 80 % der Aufwendungen für Heilmittel;
Stationär
100 % der Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen (Unterbringung im Mehrbettzimmer), belegärztliche Leistungen, Beleghebammenleistungen und Transport zum/vom Krankenhaus bis 100 km Entfernung;
Zahn
100 % der Aufwendungen für Zahnbehandlung und Prophylaxe; 60 % der Aufwendungen für Zahnersatz (einschl. Implantate, Inlays und Zahnkronen) und Kieferorthopädie; summenmäßige Begrenzung im Zahnbereich;
Eine männlich versicherte Person 30 Jahre kostet im Tarif KEH 750 monatlich 144,89 EUR inkl. 10% gesetzl. Zuschlag, zzgl. Pflegepflichtversicherung).
Hotline 040/536 23 67, Angebote innerhalb 24h -versprochen! Fordern Sie kostenlos Ihr Angebot an. Die Vorteile sprechen für sich! Vergleichen Sie jetzt uns sparen.
Sonstige Leistungen
100 % der Mehrkosten für Rücktransport/Bestattung/Überführung bei kurzfristigen Auslandsreisen (summenmäßige Begrenzung für Bestattung/Überführung).
Gebührenordnung GOÄ/GOZ
Erstattung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ/GOZ.
Druckstücke
Tarifdruckstück, AVB: T343, T350, Prospekthinweis: VF371, VF515 (Invitatio), Informationsblatt zum Primärarztprinzip: VF438 (alle Druckstücke erhalten siehe auf Anfrage)
Selbstbeteiligung
Möglichkeiten der Selbstbeteiligung p.a. (für alle Leistungsbereiche):
Tarifstufe Selbstbeteiligung KEH 750 800 EUR KEH 250 275 EUR
Optionsrecht Möglichkeit der Erhöhung des Versicherungsschutzes zu vorteilhaften Bedingungen.
Risikozuschläge (Festzuschläge)
Diagnose Risikozuschlag Sehhilfe/Brill 2,50 EUR 1 bis 3 fehlender Zahn 2,50 EUR pro Zahn Kieferorth. Maßn. 1./2. 10,00 EUR
1) Bei bereits angeratener oder geplanter bzw. lfd. prothetischer Behandlung (ZE) mit zu erwartenden Behandlungskosten von bis zu € 1.000 wird ein individueller Zuschlag festgesetzt, der von dem oben genannten Betrag abweichen kann. Bei höheren Behandlungskosten oder ab 4 FEZ keine Annahme. 2 )Bei bereits angeratener oder geplanter bzw. lfd. kieferorthopädischer Behandlung, deren Kosten voraussichtlich € 1.500 übersteigen werden, ist ein Leistungsausschluss zu vereinbaren oder der Antrag zurückzustellen.
Hinweis: Bitte beachten Sie auch die Ausführungen in den Annahmerichtlinien.
Bitte beachten Sie, dass die obige Leistungsbeschreibung nur einen Überblick über die tariflichen Leistungen gibt und nicht alle Details enthält. Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Bestimmungen des gewählten Tarifs, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Rahmen- und Tarifbedingungen 2008), dem Versicherungsschein, Versicherungsantrag und -anfrage sowie weiteren schriftlichen Vereinbarungen.
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds geht die Finanzierung der Krankenkassen einmal mehr zu Lasten der Versicherten. Rund 15,5% Beitragssatz ab 2011 für alle bedeuten eine höhere Belastung, zzgl. Beitrag zur Pflegepflichtversicherung. Prüfen Sie also, ob sich ein Wechsel in eine Private Krankenversicherung für Sie rechnet.
Nutzen Sie einfach nachfolgendes Formular für eine Anfrage. (Wenn Sie Ihre Daten nicht via Internet versenden mögen, Formular ausdrucken, ausfüllen und per Fax an: 03212/1203659)
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