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GAP-Deckung Leasingkostenversicherung
Bietet Schutz für den Leasingnehmer vor den finanziellen Nachteilen bei Totalschaden oder Diebstahl des geleasten Fahrzeugs.
Im Fall eines Totalschadens oder Diebstahls eines geleasten Fahrzeugs müssen Sie als Leasingnehmer normalerweise den Ablösewert Ihres Leasingfahrzeugs an den Leasinggeber zahlen. Dieser liegt oft über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, der von Ihrer Kaskoversicherung (abzüglich Selbstbeteiligung) bzw. der Haftpflichtversicherung der Gegenseite ersetzt wird. Für die Differenz müssen Sie als Leasingnehmer selbst aufkommen.
Der Differenzbetrag kann abhängig von der Restlaufzeit mehrere Tausend Euro betragen. Die GAP-Deckung übernimmt dieses Risiko und gibt Ihnen so Sicherheit vor zusätzlichen Kosten.
Weitere Informationen oder ein Angebot fordern Sie bitte mit nachstehenden Formular an:
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