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Die Versorgung des Geschäftsführeres bzw. Gesellschafter- Geschäftsführers (GGF)
Als Geschäftsführer bzw. GGF leiten Sie die Geschicke ihres Unternehmens. Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung - sofern solche überhaupt bestehen - bleiben jedoch weit hinter Ihren derzeitigen Bezügen zurück.
Als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft haben Sie die Möglichkeit, Ihre Altersversorgung durch den Betrieb sicherzustellen. Steuerliche Vorteile machen diesen Weg sowohl für Sie, als auch für den Betrieb interessant.
Da der Geschäftsführer steuerrechtlich eine Arbeitnehmer-Stellung einnimmt, ist die Direktversicherung oder eine Pensionszusage mit Rückdeckung die optimale Versorgungslösung. Diese Möglichkeiten können auch kombiniert und somit sämtliche genannten Vorteile beider Gestaltungsformen genutzt werden.
Alternativ bietet sich auch die Variante der Unterstützungskasse an.
Zu unserem Dienstleistungsumfang gehört auch die Überprüfung bestehender Versorgungszusagen. Hierbei prüfen wir die bereits bestehende Zusage auf rechtliche Lücken hin, sowie auf eine etwaige Unterdeckung. Die Notwenigkeit ergibt sich aus der steuerlichen Konsequenz.
In Kooperation mit steuerberatenden Berufe erstellen wir für Sie ein umfangreiche Expertise, fragen Sie bitte nach den dafür zu erhebenden Gebühren.
Weitere Informationen oder ein Angebot fordern Sie bitte mit nachstehenden Formular an:
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