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Kfz.- Handel und Handwerk - Versicherung
Bei der Kfz.- Handel und Handwerk - Versicherung dreht es sich um ein speziell für diese Bedarf geschnürtes Paket welches Versicherungsschutz für folgenden Bereiche bietet:
- eigene und fremde Fahrzeuge mit roten Kennzeichen
- eigene zulassungspflichtige, nicht zugelassene Fahrzeuge (Neu- und Gebrauchtwagen, die dem Betrieb gehören)
- eigene, auf Dritte zugelassene Fahrzeuge (von Dritten gekaufte oder an Dritte verkaufte Kraftfahrzeuge) bis zum Zeitpunkt der Umschreibung, max. für die Dauer von 14 Tagen
- alle fremden Fahrzeuge in Handels- oder Werkstattobhut (einkaufsfinanzierte Fahrzeuge können eingeschlossen werden)
Kfz-Haftpflichtversicherung
Im Rahmen der Kraftfahrt-Versicherung für Kfz.- Handel und Handwerk - Versicherung bietet sie Versicherungsschutz für Schäden, die Dritten durch den Gebrauch dieser Fahrzeuge zugefügt werden, insbesondere bei Probe- und Überführungsfahrten. Versicherungspflicht besteht nur für die roten Kennzeichen. Es sollten aber auch die übrigen Gefahren versichert werden, da sonst beträchtliche Risiken vom Kfz-Betrieb selbst zu tragen wären.
Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung im Rahmen der Kraftfahrt - Versicherung für Kfz- Handel und- Handwerk bietet Versicherungsschutz für Fahrzeugschäden durch Unfall, Brand oder Entwendung. Bei Schäden an fremden Fahrzeugen, die unter eine vereinbarte Vollkaskoversicherung fallen, haben der Versicherungsnehmer und seine Betriebsangehörigen zusätzlich Haftpflicht-Versicherungsschutz, z.B. für Ansprüche auf Kosten eines Ersatzfahrzeuges.
Weitere Informationen zur Handel- und Handwerk- Versicherung oder ein Angebot fordern Sie bitte mit nachstehenden Formular an:
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