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Jagdhaftpflichtversicherung
Die Jagdhaftpflichtversicherung ist eine vom Gesetzgeber vorgeschrieben Pflichtversicherung. Wer einen Jagdschein beantragen will kommt um eine Jagdhaftpflicht nicht herum.
Wer benötigt eine Jagdhaftpflichtversicherung?
- Berufsjäger
- Förster
- Forstbeamter
- Forstaufseher
- Jagdaufseher
- Jagdpächter und Jagdherren
- Jäger
Die Jagdhaftpflichtversicherung schützt neben der versicherten Person auch Personen,
- die Sie zur Leitung des Jagdbetriebes eingestellt haben (ausgenommen Jagdscheininhaber bei Tätigkeiten, für die der Besitz eines Jagdscheines vorgeschrieben ist)
- Treiber und sonstige Jagdgehilfen im Revier, bei Tätigkeiten, für die kein Jagdschein vorgeschrieben ist
- nicht gewerbsmäßige Hüter Ihres Jagdhundes (z.B. Ihre Ehefrau oder Kinder) Bei uns erhalten Sie den Testsieger der Jagdhaftpflichtversicherungen laut der Zeitschrift “Jäger”.
Weitere Informationen oder ein Angebot fordern Sie bitte mit nachstehenden Formular an:
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