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Kinderinvaliditätsversicherung
Mit der durch Unfall bedingten Invalidität wäre ein Bereich durch eine Kinderunfallversicherung abgedeckt. Was aber ist wenn die Schädigung durch eine Krankheit hervorgerufen wird? Hier greift dann die Kinderinvaliditätsversicherung. Diese zahlt in der Regel bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% eine entsprechend vereinbarte Rentenleistung. Wichtig bei einer solchen Rentenleistung ist, dass diese auch eine dynamische Anpassung im Leistungsfall erhält. Nur so kann den künftig steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung getragen werden.
Weitere Informationen oder ein Angebot fordern Sie bitte mit nachstehenden Formular an:
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