|
Krankentagegeld Versicherung für Arbeitnehmer
Eine Krankenversicherung hat grundsätzlich jeder. Was soll bei Krankheit also groß passieren?
Doch die Sicherheit ist trügerisch. Dauert die Erkrankung länger als sechs Wochen, kommt für viele Arbeitnehmer das böse Erwachen - weniger Geld.
Und die laufenden Verpflichtungen werden plötzlich zu einem Kraftakt. Ganz gleich ob es die Hypothek Ihres Hauses, die Leasingrate für´s Auto oder andere regelmäßige Zahlungen betriftt - es fehlt einfach was.
Was die meisten nicht Wisssen: Nach Ablauf der Gehaltsfortzahlung des Arbeitgebers wird es vor allem für Angestellte mit höherem Einkommen eng.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt danach nämlich nur maximal 70% der Beitragsbemessungsgrenze. Das sind zur Zeit höchstens 2.444,25 EUR - abzüglich der Beiträge für Krankenkasse, Rente und Pflegeversicherung.
Gut, wenn man eine individuell angepaßte Tagegeldversicherung hat: dann zahlt der Versicherer. So ist die Familie abgesichert und der gewohnte Lebensstandard bleibt erhalten - auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit
Was ist die richtige Tagegeldhöhe?
Arbeitnehmer, die bei Krankheit 6 Wochen (evtl. auch länger) eine Lohnfortzahlung erhalten, sollten erst ab der siebten Woche ein privates Krankentagegeld versichern. Das Krankengeld von der Krankenkasse ist auf einen Höchst-Tagessatz begrenzt. Der Höchstsatz wird entsprechend der Bemessungsgrenze berechnet, und zwar 70 Prozent der Bemessungsgrenze, geteilt durch 360 Tage.
Wer als Angestellter pro Kalendertag 150 Euro verdient und nach dem Ende der Lohnfortzahlung, also nach 6 Wochen Krankheit, nur 81,37 Euro Krankengeld erhält, müsste ab der 7. Woche etwa 70 Euro privates Krankentagegeld zusätzlich versichern.
Freiwillige Kassenmitglieder verdienen aber mehr, oft viel mehr. Eine zusätzliche Absicherung des täglichen Einkommensausfalls ist für diesen Personenkreis (auch für gutverdienende Arbeiter) immer notwendig. Arbeitnehmer müssen bei Bezug von Krankengeld den halben Beitrag zur Sozialversicherung zahlen. Deshalb wird das Krankengeld entsprechend den halben Beitragssätzen der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegepflichtversicherung gekürzt. Das können täglich bis zu etwa 20 Euro sein, was bei einem Bruttogehalt von 3.450 Euro und mehr die Krankengeldauszahlung auf etwa 60 Euro täglich reduzieren kann. Freiwillig Versicherte haben, wie erwähnt, die größere Einkommenslücke. Das Krankengeld bemisst sich nicht nach dem gesamten Gehalt, sondern nur nach der niedrigeren Beitragsbemessungsgrenze. Alles was brutto über 3.450 Euro monatlich verdient wird, bleibt daher bei der Krankengeldhöhe außer Ansatz.
Arbeitnehmer, die neben Arbeitsentgelt Provisionen oder andere umsatzabhängige Einnahmen erzielen, sollten prüfen, wie sich ihre Einkünfte bei längerer Krankheit verändern, und entsprechende Tagegeldversicherungen abschließen
Weitere Informationen oder ein Angebot fordern Sie bitte mit nachstehenden Formular an: (Wenn Sie Ihre Daten nicht via Internet versenden mögen, Formular ausdrucken, ausfüllen und per Fax an: 03212/1203659)
|