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LKW-Versicherung
LKW ist die Kurzform für Lastkraftwagen und somit schon fast ein Sammelbegriff.
Sind doch die LKW´s die Kapitäne der Landstrasse, fahren Fahrzeuge die nur ein Bruchteil der Größe eines Lkw´s haben unter selber Bezeichnung, so zum Beispiel die berühmte “Sprinterklasse” - jene Lieferwagen die schon manch PKW-Fahrer auf der Autobahn mit entsetzten zur Kenntnis nehmen musste.
Bei Versicherungen für Lkw 's wird unterschieden zwischen Kleinlastern den s. g. Lieferwagen mit einer Nutzlast bis 3,5 t und Lastkraftwagen über 3,5 t und wie diese eingesetzt werde. So etwa im Werksnahverkehr, Werksfernverkehr oder als Zugmaschine im Güterverkehr. Allen ist eines gemeinsam, die Haftpflichtversicherung die auch hier vorgeschrieben ist.
Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung erfüllt, für den Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen, begründete Schadenersatzansprüche, wenn zum Beispiel
- Personen verletzt oder getötet werden
- Sachen beschädigt oder zerstört werden
- Vermögensschäden entstehen.Sie umfaßt außerdem die Abwehr unbegründeter Schadener- satzansprüche, die gegen Sie erhoben werden.
- Versicherungsschutz für Schadenfälle beim Be- und Entladen. Beitragsfreie Mitversicherung von Fremdschäden, die beim Be- und Entladen eigener und fremder Fahrzeuge entstehen - insbesondere beim Gebrauch eines Ladekrans beim Lkw.
Weitere Informationen oder ein Angebot fordern Sie bitte mit nachstehenden Formular an:
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