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Pensionskasse
Betriebliche Altersversorgung durch die Pensionskasse
Eine Pensionskasse ist eine selbständige Versorgungseinrichtung. Ein wesentlicher Vorteil bei dieser Versorgungseinrichtung besteht darin, dass ein Beitrag bis zu 4% der BBG der gesetzlichen Rentenversicherung (nach § 3 Nr. 63 EStG) steuerfrei angelegt werden kann - sofern die Beiträge im Rahmen des ersten Dienstverhältnisses gezahlt werden. Alternativ ist die staatliche Förderung in Form von Zulagen (§79ff EStG) und ggf. zusätzlichem Sonderausgabenabzug (§10a EStG) nutzbar.
Die Versorgungsleistungen aus der Pensionskasse unterliegen in voller Höhe dem i.d.R. günstigen, niedrigeren Steuersatz im Rentenalter und ggf. der Beitragspflicht für die Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Vorteile des Arbeitgebers
Die Pensionskasse eignet sich für Arbeitgeber mit folgenden Zielen
- Lohnnebenkosten und Sozialabgaben sparen
- Fast kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand
- Keine Haftung für Rentenversprechen
- Kaum Verwaltungsarbeit
- Bilanzneutralität
- Keine Beiträge an Pensionssicherungsverein
Vorteile für den Arbeitnehmer
Die Einzahlung des Arbeitgebers ist bis zur Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung bis zur Grenze von maximal 2448,-- Euro steuerfrei
- Die Einzahlungen sind sozialabgabenfrei bis zur Höhe von 4 Prozent der
Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung max. 2.544,-- Euro
- Die Leistungen werden nachgelagert versteuert. Dies hat für Ihre Arbeitnehmer
Vorteile, da im Alter die Steuerbelastung in der Regel geringer ist als in der berufstätigen Zeit. Zudem können sie die zusätzlichen Freibeträge im Rentenalter in Anspruch nehmen
Weitere Informationen oder ein Angebot fordern Sie bitte mit nachstehenden Formular an:
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