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Pensionsrückdeckungsversicherung
Bei einer Pensionsrückdeckungsversicherung sagt ein Betrieb bzw. der Arbeitgeber einem einzelnen Mitarbeitern eine Firmenpension zu. Bedingt durch diese Zusage, welcher schriftlich fixiert ist, wird mittels dieser Zusage eine gewinnmindernde Pensionsrückstellungen gebildet, wodurch in beträchtlichem Maß Steuern gespart werden können. Da dieses “Rentenversprechen” auch irgendwann einmal eigelöst werden muss, tut es gut daran auch dafür eine Pensionsrückdeckungsversicherung abzuschliessen, damit werden etwaige Liquiditätslücken bei der Fälligkeit der Pensionen geschlossen.
Hier die wichtigsten Vorteile:
- weder für das Unternehmen, noch für den Arbeitnehmer / Geschäftsführer entstehen Lohnnebenkosten
- auch Geschäftsführer bzw. geschäftsführende Gesellschafter können die Begünstigten sein
- Bindung der besten Mitarbeiter an das Unternehmen
- Wahlmöglichkeit zwischen Firmenpensionen und Kapitalabfindung
- Steuervorteile durch Kombination von Pensionsrückstellung und Pensionsrückdeckungsversicherung
- individuelle Gestaltung von Hinterbliebenversorgung wie z.B. Berufsunfähigkeits-, Witwen- und Waisenpension
- lediglich die Leistungen bei Fälligkeit sind vom Arbeitnehmer / Geschäftsführer zu versteuern
Weitere Informationen oder ein Angebot fordern Sie bitte mit nachstehenden Formular an:
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