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Pensionszusage
Die Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung
Durch eine rechtsverbindliche, in schriftlicher Form erteilte Pensionszusage an den Arbeitnehmer verpflichten Sie sich, dem Arbeitnehmer selbst oder seinen Hinterbliebenen eine Rente oder einen Kapitalbetrag als Altersvorsorge und ggf. eine Berufsunfähigkeitsversorgung zu zahlen.
Der Betrieb bildet daraufhin Pensionsrückstellungen, die in vollem Umfang den zu versteuernden Gewinn mindern. Das mit der Pensionszusage eingegangene Leistungsrisiko - vor allem im vorzeitigen Versorgungsfall bei Berufsunfähigkeit oder Tod des Arbeitnehmers kann durch den Abschluß einer Rückdeckungsversicherung in gleicher Höhe bei einer Lebensversicherungsgesellschaft ausgeschlossen werden.
Die Vorteile der rückgedeckten Pensionszusage für Sie als Arbeitgeber
Der Arbeitnehmer ist bei der Rückdeckungsversicherung die versicherte Person, Sie als Arbeitgeber Versicherungsnehmer. Im Versicherungsfall stellt Ihnen die Versicherung aus der Rückdeckungsversicherung das Kapital zur Verfügung, um die erteilte Pensionszusage erfüllen zu können.
Die für die erteilte Pensionszusage gebildeten Rückstellungen haben für Ihren Betrieb erhebliche Liquiditätsvorteile. Solange Versorgungsansprüche aus der Pensionszusage noch nicht fällig werden, bewirken die Pensionsrückstellungen die Reduzierung des zu versteuernden Gewinns des Unternehmens.
Nach Eintritt des Versorgungsfalls im Alter, bei Tod oder Berufsunfähigkeit müssen die gebildeten Rückstellungen langsam, Jahr für Jahr aufgelöst und versteuert werden.
Im Gegenzug sind die dann zu zahlenden Renten als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Dadurch wird der zu versteuernde Gewinn deutlich reduziert und eine steuerliche Entlastung auch in der Leistungsphase erreicht.
- Versicherungsbeiträge als Betriebsausgaben
Die von Ihnen gezahlten Versicherungsbeiträge sind in vollem Umfang Betriebsausgaben und wirken ebenfalls gewinnmindernd.
Weitere Informationen oder ein Angebot fordern Sie bitte mit nachstehenden Formular an:
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