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Speziell bei Tarifen, welche vor dem 01.01.2009 abgeschlossen waren, ist eine Veränderung bzw. Wechsel zu einem anderen Unternehmen nur dann möglich, wenn die so genannten Altersrückstellungen beim alten Versicherer verbleiben. Nachteil für Sie: Eine überdurchschnittliche Steigerung Ihrer Prämie, auch wenn diese zunächst geringer sein sollte. Die alten Jahre und der damit verbundene Zinseszinseffekt wären damit verloren.
Statt dessen empfehlen wir eine Optimierung innerhalb Ihrer Gesellschaft, so dass die dort stehenden Altersrückstellungen dort verbleiben und im Fall eines Tarifwechsel voll angerechnet werden. Die Folge sind hohe Beitragsersparnis und dennoch weiterer Aufbau zu Ihrer Altersrückstellung ohne wieder von vorn anzufangen.
Beispiel:
Ihr Beitrag pro Monat beläuft sich (ohne Pflegepflichtversicherung) auf rd. 750 EUR in einem vor 25 Jahren geschlossenen Tarifwerk. Zwischenzeitlich hat Ihre Versicherung die zweite oder gar dritte Tarifserie aufgelegt und entsprechend attraktive Preise hierfür geschaffen. Nicht selten deutlich geringer als vergleichbare Tarife aus vorheriger Zeit. Nun würden im Falle eines Wechsels die Altersrückstellung des alten Tarif mit den günstigen Prämien des neuen Tarif verrechnet werden.
Also aktueller Beitrag 750 EUR/mtl. nach Tarifwechsel 420 EUR/mtl. Ersparnis rd. 330 EUR/mtl. ca. 44%
Und dabei spielt es keine Rolle welche Gebrechen oder Vorerkrankung derzeit vorhanden sind!
Der §204 aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sichert Ihnen da Recht dazu. Leider finden die Gesellschaften immer Ausreden und Variante warum ein Wechsel gerade bei Ihnen nicht gehen sollte. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern? Sprechen Sie mit uns, wir garantieren eine kostenlose Beratung und Information. Erst wenn wir einen Vorschlag erarbeitet haben, der Ihren Vorstellungen entspricht und vom Versicherer dokumentiert wurde, berechnen wir eine Servicepauschale in Höhe von 7 Monatsersparnissen, Sie sparen also spätestens ab dem 8 Monat nach unser Beratung. Das ist fair und für Sie ohne Risiko
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