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Die Produkthaftpflichtversicherung

Was bedeutet diese Versicherung für Ihren Betrieb?

Finanzieller Schutz für Hersteller und Händler von Produkten

Durch die Betriebshaftpflichtversicherung sind bereits Personen- und Sachschäden, die durch Ihre hergestellten oder gelieferten Produkte entstehen, in Umfang und Rahmen Ihres Vertrages gedeckt.

Darüber hinaus wird jedoch noch Versicherungsschutz für besondere Sach- und Vermögensschäden benötigt. Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften, der Herstellung oder Lieferung mangelhafter Produkte oder der Falschlieferung von Erzeugnissen.

Sie ist nur in Verbindung mit einer Betriebshaftpflichtversicherung erhältlich.

Der Versicherer prüft den an Sie gestellten Haftpflichtanspruch , leistet bei begründeten und wehrt unbegründete ab. Es werden versicherte Vermögensschäden ersetzt; das eingebrachte mangelhafte Produkt jedoch nicht!

Hinweis: Entschädigt wird maximal bis zur jeweils vereinbarten Deckungssumme. Der konkrete Deckungsumfang ergibt sich aus den jeweiligen Bedingungen und Policen.

Was können Sie mit der Produkthaftpflichtversicherung absichern?

  • 1.) Versichert sind Schäden an fremden Sachen anlässlich des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft des Produktes. Mitversichert sind die Kosten für “Folgeschäden und “ Schäden durch Falschlieferung.
  • 2.) Versichert sind Schäden, die Dritten durch untrennbare Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mangelhafter Produkte mit anderen Erzeugnissen entstehen. Mitversichert sind die Kosten für “die anderen Zutaten und die Herstellung,” Nachbesserung und Preisnachlässe, “den entgangenen Gewinn und” den unmittelbaren Produktionsausfall.
  • 3.) Versichert sind Kosten, die Betroffenen durch Weiterver- oder Bearbeitung eines mangelhaften Erzeugnisses entstehen. Mitversichert sind die Kosten für “die Herstellung und” die Preisnachlässe.
  • 4.) Versichert sind Aufwendungen, die Beteiligten dadurch entstehen, dass die mangelhaften Produkte ausgebaut und mangelfreie Produkte ein- gebaut werden müssen (nicht bei Eigenmontage und bei Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen). Mitversichert sind die Kosten für “Aus- und Einbau,” fremdes Montagepersonal, ”Gerüste und Geräte und” die Prüfung des neuen Produkts.
  • 5.) Versichert sind Schäden infolge mangelhafter Sachen, die durch Ihre hergestellten, gelieferten, montierten oder gewarteten Maschinen entstehen. Mitversichert sind die Kosten für “das zu verarbeitende Produkt,” die Herstellung des Endprodukts, “Nachbesserung und Preisnachlässe,” den “entgangenen Gewinn”und den “unmittelbaren Produktionsausfall.”
  • 6.) Versichert sind Schadenersatzansprüche Dritter wegen Vermögensschäden infolge der Überprüfung von Produkten des Versicherungsnehmers auf Mängel, wenn die Mangelhaftigkeit einzelner Produkte bereits festgestellt wurde und Mängel an gleichartigen Produkten zu befürchten sind. Versichert sind hierbei das Überprüfen, Vorsortieren, Aussortieren und das erforderliche Umpacken der betroffenen Produkte. Ausgeschlossen sind Ansprüche “auf Wandlung, Minderung, Nachbesserung, Neulieferung,” wegen Verzug, “bei zufälliger Zerstörung/Beschädigung,” wegen Nichterfüllung der Erwartungen, “aus Garantiezusagen,” im Zusammenhang mit Rechtsmängeln, “bei vorsätzlichen Verstößen,” wegen Verwendung nicht ausreichend erprobter Erzeugnisse, “im Zusammenhang mit Luftfahrzeugen” wegen Betriebsunterbrechung und “Rückrufkosten” (spezielle Deckung erforderlich).

Beispiele aus der Schadens-Praxis

Folgende Schäden sind entstanden und es wurde dafür bedingungsgemäß geleistet:

  • Baustein 1: Fehlen zugesicherter Eigenschaften
    Die Viskosität eines gelieferten Schmiermittels entsprach nicht den bei der Lieferung gemachten Angaben. Es kam zu Schäden an Achslagern.
  • Baustein 2: Verbindung/Vermischung/Verarbeitung
    Ein Gewürzhersteller machte über die Dosierung seiner Wurstgewürze falsche Angaben, so dass die gesamte Tagesproduktion einer Wurstfabrik unverkäuflich wurde.
  • Baustein 3: Weiterbe- und Verarbeitungskosten
    Ein Unternehmeen stellt Bleche her. Von einem Abnehmer werden diese zu Filtern gepresst. Nach Beendigung eines automatischen Pressvorgangs wurde festgestellt, dass die Bleche zu dünn waren und die Gehäuseformen gerissen sind. Die vergeblich aufgewandten Herstellungskosten wurden ersetzt.
  • Baustein 4: Aus- und Einbaukosten
    Ein Transportunternehmer bestellte bei unserem Kunden für seinen neuen Fuhrhof Verbundstein- pflaster. Nach dem Befahren mit schweren LKWs zerbrachen die Steine, da die Druckfestigkeit fehlte. Der Transportunternehmer verlangte den Ausbau der mangelhaften und den Einbau von mangelfreien Steinen. Diese Kosten wurden ersetzt.
  • Baustein 5: Maschinen
    Ein Hersteller lieferte eine Verpackungsmaschine an einen Lebensmittelhändler. Infolge eines Konstruktionsfehlers wurde die Ware nicht luftdicht verpackt und verdarb beim Händler. Der Abnehmer machte seine Produktionskosten geltend.
  • Baustein 6: Prüf- und Sortierkosten
    Eine Firma stellt Abfüllmaschinen für Lebensmittel her. Diese werden beim Abfüllvorgang durch Maschinenöl verunreinigt. Die produzierten Lebensmittel müssen auf eine Kontamination überprüft werden.

Weitere Informationen oder ein Angebot fordern Sie bitte mit nachstehenden Formular an:

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