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Reiserücktrittskostenversicherung
Die Reise wurde anbezahlt, die Koffer sind im Geiste schon gepackt. Nun kann eigentlich nix mehr dazwischen kommen um die schönsten Tagen im Jahr in Anspruch zu nehmen. Immerhin hat man auf vieles im Alltag verzichtet um in den wohlverdienten und nicht immer ganz billigen Urlaub zu kommen.
Was aber ist, wenn ein plötzliche Krankheit oder ein Arbeitsplatzverlust die Urlaubsfreude trüben? Wer bezahlt nun das schon fest gebuchte Hotel und die Anreise mit den Flieger? Eine Blick in die Stornotabelle der Reiseveranstalter gibt näheren Aufschluß darauf. Je näher der Termin rückt, um so höher ist der Storno zu bezahlen.
Eine Reiserücktrittskostenversicherung schützt Sie vor diesem finanziellen Verlust und erstattet die Stornokosten bei.
- Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung
- Unerwartete Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Schaden am Eigentum
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
- Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst
- Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen der versicherten Person an einer Schule/Universität
- Die Reiserücktrittskostenversicherung erstattet die Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird.
- Sie können die Reiserücktrittskosten-Versicherung wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abschließen.
Weitere Informationen oder ein Angebot fordern Sie bitte mit nachstehenden Formular an: (Wenn Sie Ihre Daten nicht via Internet versenden mögen, Formular ausdrucken, ausfüllen und per Fax an: 03212/1203659)
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