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Die Förderung kann sich sehen lassen!
Voraussetzung für diese staatlichen Zulagen ist lediglich, dass ab 2008 inklusive der Zulagen 4 % des Rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens für die Riester-Rente aufgewendet werden. Eine Familie mit 2 Kinder, 45.000 EUR Einkommen, erhält dabei folgende Förderung
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Vater Angestellt, direkt Zulagenberechtigt
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154,00 EUR
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Ehefrau, Hausfrau, indirekt Zulagenberechtigt
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154,00 EUR
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1. Kind, geboren 2006, Zulagenhöhe
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185,00 EUR
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2. Kind, geboren 2008 Zulagenhöhe
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300,00 EUR
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Gesamt 793,00 EUR Somit beträgt der Aufwand (1.800-793) 1.007,00 EUR monatlich also 83,91 EUR
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