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Rürup - Rente oder Basis - Rente

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Bei jedem Euro Einkommen, bei jeder Tasse Kaffee und bei jedem Gläschen Sekt, beim Autofahren, beim Heizen und beim Lottospielen kassiert Vater Staat mit. Und das nicht zu knapp. Die Einnahmen aus den Verbrauchssteuern kletterten in den letzten Jahren permanent in die Höhe. Und wir zahlen und zahlen und zahlen...

Die persönliche und allgemeine Steuerlast ist hoch. Schön das der Gesetzgeber im Rahmen des neuen Alterseinkünftegesetzes eine Möglichkeit geschaffen hat, Steuern zu sparen – einfach, direkt und sofort wirksam. Mit dem neuen Steuersparplan erlangen Sie die Lizenz zum Steuernsparen. Steuern – die zum Vermögen werden, denn neben der Möglichkeit einer hohen Steuerersparnis bietet er Ihnen mit der Rürup - Rente als Anleger eine sehr attraktive Renditechance für Ihren Vermögensaufbau mit der Basis - Rente = auch bekannt als „Rürup - Rente“

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Damit die Basis - Rente (Ruerup Rente) staatlich gefördert wird, muss sie verschiedene, gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllen:

    • Der Vertrag muss eine lebenslange monatliche Leibrente zusagen. Die Basis- Rente (Rürup - Rente) darf also nicht in einer Summe ausgezahlt werden. Es gibt auch keine Möglichkeit der Teilauszahlung.
    • Die Auszahlungen dürfen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen.
    • Die Ansprüche aus einer Basisrente / Rürup Rente sind grundsätzlich nicht vererbbar. Die Leistungen werden immer nur an den Versicherten selbst ausgezahlt, solange er lebt.
    • Bei Bedarf kann eine zusätzliche Hinterbliebenenrente für Ehepartner oder Kinder vereinbart werden.
    • Die Ansprüche dürfen ebenso wie gesetzliche Rentenansprüche nicht übertragen, beliehen, veräußert oder kapitalisiert werden.
    • Das Vorsorgekapital der Basis-Rente ist vor einer vorzeitigen Verwertung im Falle von Arbeitslosigkeit geschützt. Es kann auch nicht gepfändet werden. Dies bedeutet: Weder die Agentur für Arbeit, das Sozialamt oder eventuelle Gläubiger haben Zugriff auf die Basisrente.

Die Basisrente passt sich persönlichen Anforderungen flexibel an:

    • Auf Wunsch kann ein zusätzlicher Risikoschutz für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vereinbart werden.
    • Die Beiträge können monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich eingezahlt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den steuerlichen Förderrahmen durch flexible Extrazahlungen voll zu nutzen. So lassen sich Sondereinkünfte gezielt zur Erhöhung der Altersrente einsetzen.
    • Es gibt keinen Mindestbeitrag bei der Rürup Rente. Je nach Geldbeutel können die Beiträge mal höher, mal niedriger ausfallen
      oder als Einmalbeitrag eingezahlt werden.
    • Die Anspar- und die Auszahlungsphase der Basis - Rente können flexibel vereinbart werden, vorausgesetzt, die Rentenzahlungen beginnen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres.

Zu beachten ist:

    • Der Höchstbeitrag zur Basis - Rente bestimmt sich durch den Höchstbeitrag für den Sonderausgaben- Abzug und beträgt 20 000 bzw. 40 000 Euro pro Jahr. Der Mindestbeitrag ist je nach Anbieter unterschiedlich geregelt. Er kann zum Beispiel 10 Euro pro Zahlungsperiode oder 3000 Euro für einen Einmalbeitrag betragen, wenn das der jeweilige Anbieter ermöglicht.
    • Der steuerlich absetzbare Gesamtrahmen gilt für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Basis - Rente.
    • Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer müssen den steuerlich abziehbaren Beitrag um den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung kürzen
    • Für Beamte gilt: Der Höchstbetrag von 20 000 beziehungsweise 40 000 Euro ist um einen fiktiven Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zu kürzen, der bei dem jeweiligen Gehalt des Beamten zu zahlen wäre (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil).

Weitere Informationen zur Basis - Rente /Rürup - Rente oder
ein Angebot fordern Sie bitte mit nachstehenden Formular an:

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