Startseite Gewerbe Private Vers. Über uns Pkv-News Webkonferenz Referenzen Kontakt Suche

Übernahme bestehender Zusagen

Was passiert eigentlich wenn ein Betrieb übernommen bzw. zugekauft wird?

Häufig wird mit dem Erwerb eines Unternehmens oder der Neueinstellung eines Mitarbeiters die Frage gestellt wie es mit der Fortführung bestehender Versorgungszusagen weiter gehen soll.

Nach Schätzungen sind etwa 500.000 bereits erteilte Zusagen mit Finanzierungslücken behaftet.

Die Antwort findet sich im § 4 Abs. 1 BetrAVG

hierzu ein Auszug aus dem Betrieblichen Altersversorgungsgesetz:

(1) Unverfallbare Anwartschaften und laufende Leistungen dürfen nur unter den Voraussetzungen der folgenden Absätze
     übertragen werden.

(2) Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann im Einvernehmen des ehemaligen mit dem neuen Arbeitgeber sowie dem
     Arbeitnehmer

    a. die Zusage vom neuen Arbeitgeber übernommen werden oder

    b. der Wert der vom Arbeitnehmer erworbenen unverfallbaren Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung
       Übertragungswert) auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden, wenn dieser eine wertgleiche Zusage erteilt;
       für die neue Anwartschaft gelten die Regelungen über Entgeltumwandlung entsprechend.

(3) Der Arbeitnehmer kann innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses von seinem ehemaligen
     Arbeitgeber verlangen, dass der Übertragungswert auf den neuen Arbeitgeber übertragen wird, wenn

    a. die betriebliche Altersversorgung über einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung
       durchgeführt worden ist und
    b. der Übertragungswert die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigt.

Der Anspruch richtet sich gegen den Versorgungsträger, wenn der ehemalige Arbeitgeber die versicherungsförmige Lösung nach § 2 Abs. 2 oder 3 gewählt hat oder soweit der Arbeitnehmer die Versicherung oder Versorgung mit eigenen Beiträgen fortgeführt hat. Der neue Arbeitgeber ist verpflichtet, eine dem Übertragungswert wertgleiche Zusage zu erteilen und über einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung durchzuführen. Für die neue Anwartschaft gelten die Regelungen über Entgeltumwandlung entsprechend.

(4) Wird die Betriebstätigkeit eingestellt und das Unternehmen liquidiert, kann eine Zusage von einer Pensionskasse oder einem Unternehmen der Lebensversicherung ohne Zustimmung des Arbeitnehmers oder Versorgungsempfängers übernommen werden, wenn sichergestellt ist, dass die Überschussanteile ab Rentenbeginn entsprechend § 16 Abs. 3 Nr. 2 verwendet werden. § 2 Abs. 2 Satz 4 bis 6 gilt entsprechend.

(5) Der Übertragungswert entspricht bei einer unmittelbar über den Arbeitgeber oder über eine Unterstützungskasse durchgeführten betrieblichen Altersversorgung dem Barwert der nach § 2 bemessenen künftigen Versorgungsleistung im Zeitpunkt der Übertragung; bei der Berechnung des Barwerts sind die Rechnungsgrundlagen sowie die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik maßgebend. Soweit die betriebliche Altersversorgung über einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung durchgeführt worden ist, entspricht der Übertragungswert dem gebildeten Kapital im Zeitpunkt der Übertragung.

(6) Mit der vollständigen Übertragung des Übertragungswerts erlischt die Zusage des ehemaligen Arbeitgebers.


Da es sich hier um ein sehr komplexes Thema handelt können im Rahmen einer Beratung entsprechende Empfehlungen nur unter Augenscheinnahme aller relevanter Daten genommen werden. Sprechen Sie uns hierzu einfach an.

Weitere Informationen oder ein Angebot fordern Sie bitte mit nachstehenden Formular an:

Impressum Kontakt Rückruf Datenschutz Anfahrt Service Kundenstimmen

Copyright © 2012 VersCheck24 Versicherungsmakler für private Krankenversicherung
Hamburg Tel. 040 / 536 23 67. Alle Rechte vorbehalten.


  
Tarifwechsel
  
innerhalb Ihrer PKV 
  
   Sparen Sie jeden
   Monat bares Geld!-
   Bei einer Erhöhung
   oder auch mitten
   im Jahr!
  
   Prüfen Sie jetzt Ihren
   Vertrag auf eine
   Tarifänderung bzw.
   einen Tarifwechsel.
    
                 mehr Info

 

Hotline
040-536 23 67

  
  
Hanse Merkur
   Tarif Start Fit KVE3
  
   100% ambulant.
   100% Stationär allg.
   100% Zahnbeh.
     80% Zahnersatz
  
   Mann 30 Jahre
   140,46 EUR/mtl.
 
                      
mehr Info
 

  
  
Continentale
   Krankenversicherung
   Tarif Economy
  
   Mann 30 Jahre
   ohne s. ü. feste SB !
   100% ambulant
   100% Heilpraktiker
   100% Stationär allg.
   100% Zahnbeh.
     60% Zahnersatz
  

   197,77 EUR / mtl.
                          
mehr Info
 

  
  
NEU - Continentale
   Tarif Comfort
  
   100% Ambulant Beh.
   100% Zahnbehandl.
     80% Zahnersatz
   100% Mehrbett im KH
  
   198,10 EUR / mtl.
   Mann 30 Jahre
   Angebot anfordern!             
                      
mehr Info
 

  
  Wechsel in die Private
  Krankenversicherung
  seit 01.01.2011 leichter

  Künftig nur noch 1 Jahr
  über der Beitrags-
  bemessungsgrenze!

  Klicken Sie unten für
  weiter Informationen.

              
                      
mehr Info
 

  
   Berufsunfähig-
   keitsrente
   vom Testsieger

  
  
1.000.- mtl. Rente
   bei Berufsunfähig-
   keit kostet für einen
   Mann 30 Jahre
   kaufm. Angestellt.
   ab 38.- EUR/mtl.

 
                   mehr Info
 

  
   DKV BestMed BM 3
   Mann 30 Jahre
  
   100% ambulant
   100% Zahnbehand.
     60% Zahnersatz
   100% Zweibett inkl.                     inkl. Chefarzt
   Erstattung für
   Alternativmedizin
   300,12 EUR / mtl.

 
  
                    mehr Info
 

  
   Barmenia
   Krankenversicherung
   EasyFlex Start 750+
  
   100% ambulant
   100% Zahnbehand.
     60% Zahnersatz
   100% Mehrbett im KH
  
   Inkl. Psychoth. und
   Kurleistung
   184,85 EUR / mtl.
 
  
                    mehr Info
 


   Axa EL-Bonus private
   Krankenversicherung

  
100% Ambulante Beh.
   100% Mehrbettzimmer
   100% Zahnbehandlung
     80% Zahnersatz ohne
             Staffel (541-N)

   inkl. Pflegepflichtvers.
   inkl. 10% gesetzl.
           Zuschlag

  
Mann 30 Jahre
   mtl. 198,78

  
                     mehr Info