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Unterstützungskasse
Eine alte Versorgungsform kommt wieder in Mode.
Nie zuvor war es für den Arbeitgeber so einfach eine betriebliche Altersvorsorge zu installieren, die auch noch die Lohnnebenkosten senkt Möglich macht das die sogenannte Unterstützungskasse.
Bei dieser Form der betrieblichen Altersversorgung fliesen die Beiträge unversteuert und ohne den Abzug von Sozialabgaben direkt in die Altersversorgung.
Die Vorteile sprechen für sich:
Der Arbeitnehmer finanziert die Beiträge durch den Verzicht auf einen Teil seines Bruttogehaltes. Weil er darauf weder Steuern noch Sozialabgaben zahlt, sind die Einbußen am Nettoeinkommen gering. Ein Vergleich lohnt sich. Der Arbeitnehmer muss die späteren Leistungen ganz normal versteuern (nachgelagerte Besteuerung). Nicht zuletzt durch diverse Freibeträge ist in der Regel sein persönlicher Steuersatz dann aber wesentlich geringer als während der Erwerbstätigkeit.
So funktioniert´s: Der Arbeitgeber sagt dem Mitarbeiter eine Pension zu. Diese wird aus Beiträgen des Arbeitnehmers selbst finanziert. Die Pflicht der Zusage übernimmt nun eine Unterstützungskasse. Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Gehaltes. Diesen Beitrag zahlt der Arbeitgeber in die Unterstüzungs- kasse ein. Die Unterstützungskasse schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung. zu Gunsten des Arbeitnehmers ab. Im Rentenalter zahlt diese die vereinbarte Leistungen über die Unterstützungskasse an den Arbeitnehmer wieder aus.
Fazit: Die Unterstützungskasse:
- ist ein zu bevorzugender Durchführungsweg der bAV
- ist auch noch für ältere Arbeitnehmer durchaus lukrativ
- ist flexibel in der Gestaltung und individuell gestaltbar
- bietet hohe Renditechancen und damit hohe Versorgungsleistungen
- kann mit Arbeitgeberleistungen aufgestockt werden
- kann auch dem Unternehmen finanzielle Vorteile bieten
- ermöglicht auch die Absicherung der Hinterbliebenen
Weitere Informationen oder ein Angebot fordern Sie bitte mit nachstehenden Formular an:
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