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Wechsel aus der Gesetzlichen (GKV) in die private Krankenversicherung
Mit Stichtag zum 01.01.2011 greift für den Wechsel in die private Krankenversicherung eine neue Regelung.
Hotline 040/536 23 67
Alle Angestellten welche zum 01.01.2011 erstmal über der Beitragsbemessungsgrenze von 49.500 EUR liegen, können sich künftig für eine private Krankenversicherung entscheiden. Bislang scheinbar nichts neues, ausser das diese Einkommensgrenze in der Vergangenheit drei Jahre hintereinander überschritten werden musste.
Den Plänen der aktuellen Regierung nach zu urteilen, soll diese 3-Jahresregelung auf eine Jahr verkürzt werden.
Wer unsicher ist, ob der Gesundheitszustand einen bezahlbaren Wechsel in die Private Krankenversicherung zulässt, der kann beruhigt werden. Eine Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung wird von dieser erst dann akzeptiert, wenn ein Nachfolgeversicherer, also ggf. die private Krankenversicherung eine Annahme bestätigt hat.
Das bedeutet, dass alle Interessierten schon jetzt eine Anfrage starten können.
Hotline 040/536 23 67, Angebote innerhalb 24h -versprochen! Fordern Sie kostenlos Ihr Angebot für eine private Krankenversicherung an. Die Vorteile sprechen für sich! Vergleichen Sie jetzt und sparen.
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds geht die Finanzierung der Krankenkassen einmal mehr zu Lasten der Versicherten. Für 2011 sind rund 15,5% Beitragssatz geplant, für alle bedeutet das eine höhere Belastung, zzgl. Beitrag zur Pflegepflichtversicherung. Prüfen Sie also, ob sich ein Wechsel in eine Private Krankenversicherung für Sie rechnet.
Nutzen Sie einfach nachfolgendes Formular für eine Anfrage. (Wenn Sie Ihre Daten nicht via Internet versenden mögen, Formular ausdrucken, ausfüllen und per Fax an: 03212/1203659)
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