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Zeitwertkonten

Flexible Arbeitszeitmodelle - eine Antwort auf die sich ständig verändernde Arbeitswelt

Die clevere Lösung: Aufbau von langfristigen Zeitkonten!

Mit dem Flexi-Gesetz (Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen vom 6. April 1998) hat der Gesetzgeber erstmals die rechtliche Grundlage im Sozialgesetzbuch IV geschaffen, um den steigenden Forderungen der Wirtschaft nach flexibleren Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitszeit Rechnung zu tragen.

Flexibilität ist für Unternehmen ein wichtiger Faktor, um im immer härter werdenden Wettbewerb zu  bestehen. Auf Marktveränderungen und neue Rahmenbedingungen lässt sich in der modernen Arbeitswelt leichter reagieren, wenn der Personaleinsatz variabel gesteuert werden kann. Arbeitszeitmodelle erweitern hier Ihre Gestaltungsmöglichkeiten als Unternehmer, aber auch die Ihrer Mitarbeiter. Daraus ergibt sich eine bessere und kostengünstige Abstimmung von betrieblicher Notwendigkeit und individuellem Arbeitseinsatz.

Voraussetzung: Schaffung der arbeitsrechtlichen Grundlagen!

Sollen Gehaltsbestandteile umgewandeltwerden, die unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrages fallen, ist zu prüfen, ob der Tarifvertrag eine entsprechende Öffnungsklausel für die Einführung von Arbeitszeitkonten enthält. Der Tarifvertrag gibt in der Regel auch schon allgemeine Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung der Arbeitszeitkontenvereinbarung vor. Die Berücksichtigung firmenindividueller Belange bei der Ausgestaltung erfolgt dann zwischen Ihnen als Arbeitgeber und Ihrem Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmervertretung.

Weitere Informationen oder ein Angebot fordern Sie bitte mit nachstehenden Formular an:

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